Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietpreis
- 1.1 Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im vorliegenden Vertrag.
- 1.2 Versagt der Km-Zähler, erfolgt die Berechnung nach der kartenmäßigen Entfernung zuzüglich 10%, mindestens aber 100 km täglich. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass eine geringere Wegstrecke gefahren wurde.
- 1.3 Soweit der Mietpreis aufgrund einer Vereinbarung kreditiert ist, ist er 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Verzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs ein. Für jede anschließende Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von € 3,- erhoben. Verzugszinsen werden in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe zu 6% jährlich, berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringen Verzugsschadens offen.
- 1.4 Der Kunde trägt die Überführungskosten des Fahrzeugs, wenn er dieses an einem anderen als dem vereinbarten Ort zurückgibt.
2. Reservierung, Abbestellung
- 2.1 Reservierungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Übernahmezeit abzuholen. Danach ist A.P.S. GmbH nicht mehr an die Reservierung gebunden.
- 2.2 Abbestellungen haben spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Übernahmetermin schriftlich zu erfolgen. Im Falle, dass die Abbstellung nicht rechtzeitig bei der A.P.S. GmbH eingeht, ist ein Tagesgrundpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig eingesetzt werden.
3. Nutzung
- 3.1 Das Fahrzeug darf nur von dem Kunden selbst, dem im Vertrag angegebenen Fahrer oder im Auftrag des Kunden von den bei ihm angestellten Berufskraftfahrern geführt werden. Vorraussetzung ist immer, dass die Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Hierrüber hat sich der Kunde vor Fahrtantritt jeweils zu versichern.
- 3.2 Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der A.P.S. GmbH Namen und Anschriften aller Fahrer bekannt zu geben, soweit diese im vorliegenden Vertrag nicht bereits aufgeführt sind.
- 3.3 Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zur Weitervermietung, zur gewerblichen Personen- und Güterverkehrsbeförderung, zu rechtswiedringen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Jegliche über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehende Verwendung, insbesondere Belastungstest von Fahrzeug und Fahrzeugteilen und das Fahren auf Rennstrecken oder Rennstrecken ähnlichem Gelände ist zu unterlassen. Das Fahrzeug darf auf Renn- und Teststrecken sowie abseits der öffentlichen Verkehrswege bzw. Gelände nur mit Zustimmung der A.P.S. GmbH gefahren werden, jedoch entfällt in jedem Falle der Versicherungsschutz sowie die Haftungsreduzierung.
4. Besondere Pflichten des Kunden
- 4.1 Der Kunde verpflichtet sich, beim Einsatz des Fahrzeugs alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
- 4.2 Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, er hat für die Wartung und Pflege des Fahrzeugs Sorge zu tragen, insbesondere auf ausreichende Öl-, Wasserstand, Reifendruck, zu achten. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das abgestellte Fahrzeug jeweils ordnungsgemäß verschlossen ist.
- 4.3 Die beim Betrieb üblicherweise anfallenden Kosten, insbesondere die Treibstoff-, Schmierstoff- und Reinigungskosten trägt der Kunde.
- 4.4 Der Kunde hat darauf zu achten, dass sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. Sollten Reperaturen notwendig werden, hat der Kunde der A.P.S. GmbH anzuzeigen und die Zustimmung der A.P.S. GmbH zu einer Reperatur einzuholen; gleiches gilt für etwa notwendige Abschleppkosten.
- 4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der A.P.S. GmbH Veränderungen des Fahrzeugs, insbesondere An-, Ein- und Umbauten vorzunehmen.
- 4.6 Der Kunde darf einem Dritten weder Rechte an dem Fahrzeug einräumen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dgl. Rechte an dem Fahrzeug geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, dies der A.P.S. GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
- 4.7 In Schadensfällen ist Kunde verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die der Aufklärung des Sachverhalts, der Beweissicherung und der Schadensminderung dienlich sein können. Dies umfasst die Verpflichtung, bei einem Unfall, ungeachtet seines Ausmaßes, die Polizei zu benachrichtigen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Sofern die Polizei die Unfallaufnahme abgelehnt hat, ist hierüber eine polizeiliche Bestätigung vorzulegen. Der Kunde hat der A.P.S. GmbH den Unfall unverzüglich anzuzeigen. Er hat spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Unfallbericht mit Unfallskizze abzugeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die Angabe der den Unfall aufnehmenden Polizeidienststelle enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- 4.8 Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sind der A.P.S. GmbH sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
5. Haftung der A.P.S. GmbH
- 5.1 Die Haftung der A.P.S. GmbH für Verschulden des Kunden ist ausgeschlossen.
- 5.2 Die A.P.S. GmbH ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Kunde bei Rückgabe des Fahrzeugs in diesem zurücklässt.
- 5.3 Der Kunde entbindet die A.P.S. GmbH von der Haftung für Schäden oder Verlust von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen werden.
- 5.4 Die A.P.S. GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden - abgesehen von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde hat der A.P.S. GmbH den Schaden innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen, ansonsten entfällt die Haftung. Die A.P.S. GmbH haftet für in jedem Fall nur bis zum 2fachen des zu erwartenden Mietpreises.
6. Haftung des Kunden
- 6.1 Der Kunde haftet dafür, dass das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückgegeben wird wie er es übernommen hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm an Schäden, die während der Überlassungszeit an dem Fahrzeug oder seiner Ausrüstung entstanden sind, kein Verschulden trifft. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigen-, Abschleppkosten, Wertminderung, Ausfallkosten.
- 6.2 Der Kunde haftet für die Zeit der Überlassung des Fahrzeugs Dritten gegenüber als Halter nach den allgemeinen Haftungsregeln, er trägt die Haftungsansprüche Dritter.
- 6.3 Eine im vorliegenden Vertrag vereinbarte Haftungsreduzierung hat im Schadensfall zur Folge, dass der Kunde den Schaden nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung trägt.
- 6.4 Ausschluss der Haftungsbefreiung oder Hauftungsreduzierung: Eine vereinbarte Haftungsbefreiung, -reduzierung gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vorsetzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, der Fahrer keinen gültigen Führerschein hat, bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfallflucht oder im Falle der Verletzung vertraglicher Bestimmungen nach Ziffern 3.3 ,und 4.7, 4.8 dieser Vertragsbedingungen!
7. Kündigung
Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist von A.P.S. GmbH gekündigt werden
- 7.1 wenn der Kunde das Fahrzeug vertragswiedrig nutzt,
- 7.2 wenn der Kunde das Fahrzeug ohne Einwilligung der A.P.S. GmbH einem Dritten überlässt,
- 7.3 wenn der Kunde Rechte aus diesem Vertrag abtritt oder Dritte irgendwelche Rechte an dem Fahrzeug einräumt,
- 7.4 wenn der von der A.P.S. GmbH festgestellt wird, dass das Fahrzeug durch fortgesetzte Vernachlässigung der dem Kunden obliegenden Sorgfaltspflicht erheblich gefährdet ist, sofern der Kunde einer vorrausgegangenen Aufforderung der A.P.S. GmbH zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist.
8. Rückgabe
- 8.1 Das Fahrzeug ist bei Beendigung des Vertrages, sofern es nicht vom Kunden erworben wird, in ordnungsgemäßem Zustand mit allem Zubehör und vollgetankt zurückzugeben.
- 8.2 Bei der Rückgabe festgestellte Mängel sind von der A.P.S. GmbH und dem Kunden in einem Mängelbericht schriftlich festzuhalten.
9. Allgemeine Bestimmung
Der Unterzeichner des Vertrages haftet neben der Person, Firma oder Organisation für die er den Vertrag abschließt, als Gesamtschuldner. Der Unterzeichner versichert, zum Abschluss des Vertrages, zur Übernahme und Nutzung des Fahrzeugs bevollmächtigt zu sein.
10. Schlussbestimmung, Schriftform, Gerichtsstand
- 10.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig sein, so werden die übrigend Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt.
- 10.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzugen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- 10.3 Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - Rüsselsheim als Gerichtsstand vereinbart.



